Die Zahlen für 2024
Laut BASt wurden 2024 insgesamt 75.257 medizinisch-psychologische Untersuchungen durchgeführt – das dritte Jahr in Folge mit rückläufigen Fallzahlen. Von den begutachteten Personen wurden knapp 57 Prozent als „geeignet“ eingestuft, gut 39 Prozent als „nicht geeignet“, und gut 4 Prozent erhielten eine Nachschulungsempfehlung. Die Werte haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert.
Warum „die eine Quote“ wenig aussagt
Die Gesamtquote mischt sehr unterschiedliche Fälle. 2024 betrafen rund 42 Prozent der Begutachtungen Alkohol, etwa 25 Prozent Drogen oder Medikamente, 19 Prozent Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol- oder Drogenbezug und 13 Prozent sonstige Anlässe. Vorbereitungsstand, Abstinenznachweise und die Art des Anlasses beeinflussen das Ergebnis stärker als jede Durchschnittszahl.
Was ein negatives Gutachten begünstigt
In der verkehrspsychologischen Praxis fällt ein Gutachten selten wegen eines einzelnen „falschen Satzes“ negativ aus. Häufiger genannt werden: fehlende oder unvollständige Abstinenznachweise, eine oberflächliche Auseinandersetzung mit den Ursachen der Auffälligkeit, widersprüchliche Angaben und eine zu späte, unstrukturierte Vorbereitung.
Woran Gutachter die Prognose festmachen
Bewertet wird, ob die Hintergründe der Auffälligkeit erkannt und verstanden wurden, ob Verhaltensänderungen nachvollziehbar und stabil wirken und ob die Angaben zu den vorliegenden Befunden passen. Es geht um eine glaubwürdige, überprüfbare Entwicklung – nicht um auswendig gelernte Antworten.
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Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Eignungsberatung. Maßgeblich ist immer die Fragestellung im Anordnungsschreiben deiner Fahrerlaubnisbehörde.
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